Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
1) Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Herrn Roman Steinke, Erlenweg 3a, 28870 Ottersberg (im nachfolgenden „Vermieter“ genannt) und seinen Kunden (im nachfolgenden „Mieter“ genannt) zustande gekommenen Vertragsbeziehungen über die auf der Webseite www.erlebnisverleih-steinke.de dargestellten Hüpfburgen und Zubehör (die „Mietgegenstände“).
1.2 Es gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Annahme der Mietgegenstände gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Stillschweigen des Vermieters zu abweichenden Vertragsänderungswünschen des Mieters gilt in keinem Fall als Zustimmung.
2) Vermietung
2.1 Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgegeben wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
2.2 Die Hüpfburg darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
2.3 Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.
2.4 Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin stellen wir pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung.
2.5 Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
3) Zu Ihrer Information
3.1 Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht bzw. Haushaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter von Ihrer Veranstaltung.
4) Auftragsrücktritt des Vermieters
4.1 In folgenden Fällen ist die Erlebnisverleih Steinke berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten:
5) Auftragsrücktritt des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber (Mieter) kann bis zu 1 Tag vor dem Veranstaltungstag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (Email genügt). Der Auftraggeber (Mieter) muss im Falle eines Rücktritts Stornierungskosten in folgender Höhe zahlen:
8 – 14 Tage vor Veranstaltungstag 30% der vereinbarten Gesamtsumme
2 – 7 Tage vor Veranstaltungstag 70% der vereinbarten Gesamtsumme
1 Tag vor Veranstaltungstag 85% der vereinbarten Gesamtsumme
6) Schlechtwetter-Garantie
6.1 Wir bieten den Hüpfburgservice an, dass Sie bis 24 h vor dem vereinbarten Abholtermin die Hüpfburg, aufgrund von schlechtem Wetter, kostenfrei stornieren können. Voraussetzung sind dafür min. 50% Regenwahrscheinlichkeit laut des Wetterberichtes auf www.Wetter.com.
6. 2 Hatten Sie eine Hüpfburg gemietet und konnten diese wegen schlechtem Wetter nicht verwenden, können wir Ihnen leider die Mietkosten nicht zurück erstatten.
7) Zahlung
Zahlbar ohne Abzug bei Lieferung oder per Überweisung.
8) Zusätzliche Kosten
8.1 Wird die Hüpfburg verschmutzt bzw. nicht in trockenem Zustand zurückgegeben, berechnen wir für die Säuberung zusätzlich zum Mietpreis 25,00€.
8.2 Die Vermietung hat erst mit Eingang des zurückgesandten Mietvertrages Gültigkeit.
8.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
9) Sicherheitsbestimmungen
Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:
DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT WERDEN.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass
Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung abgelegt werden.
10) Achtung
10.1Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher NICHT FÜR DIE BENUTZUNG DURCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN!
Ottersberg, Juli 2022